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E-Bike Eifel GbR

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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen und allgemeine Nutzungsbedingungen

Stand: 09/2020

§ 1 Die E-Bike Eifel GbR („Vermieter“) vermietet registrierten Mietern bei bestehender Verfügbarkeit Pedelecs und/oder Fahrräder.

§ 2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter hinsichtlich der Grundsätze der Vermietung von Pedelecs und Fahrrädern und enthält unter der Überschrift „Allgemeine Nutzungsbedingungen“ Einzelheiten der Rechte und Pflichten betreffend der konkreten Benutzung der Pedelecs und Fahrräder.

§ 3 Von den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen abweichende Einzelabreden sind dem Mieter vom Vermieter schriftlich zu bestätigen.

§ 4 Durch die Miete eines Pedelecs oder Fahrrades akzeptiert der Mieter die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der E-Bike Eifel GbR.

§ 5 Die Berechnung der Leistungen erfolgt zu den jeweils zu Beginn der einzelnen Nutzungsvorgänge gültigen Preisen.

§ 6 Der Vermieter ist berechtigt, die persönlichen Daten des Mieters zu speichern und verpflichtet sich, diese nur im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.

Der Vermieter ist berechtigt, an Ermittlungsbehörden in erforderlichem Umfang Informationen des Mieters, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, wenn die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens nachweist.

§ 7 Sonstige Bestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbestimmungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus der im Zusammenhang der Teilnahme des Mieters an der Pedelec- bzw. Fahrradvermietung ist Gerichtsstand Prüm

Allgemeine Nutzungsbedingungen

§1 Benutzung mehrerer Pedelecs und/oder Fahrräder

Jeder Mieter kann grundsätzlich mehrere Pedelecs und/oder Fahrräder gleichzeitig mieten.

§ 2 Dauer des Mietverhältnisses

1.Die kostenpflichtige Anmietung beginnt mit der Übergabe des Pedelecs/Fahrrades in der jeweiligen Verleihstation

2.Die Anmietung endet mit der Rückgabe des Pedelecs/Fahrrades in der jeweiligen Verleihstation.

§ 3 Ordnungsgemäßer Zustand der Pedelecs/Fahrräder

1.Der Vermieter verpflichtet sich, sämtliche Pedelecs/Fahrräder in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

2.Vor Fahrtbeginn muss der Mieter sich mit der Funktionsweise des Pedelecs/Fahrrades vertraut machen und einen Bremstest durchführen.

3.Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich vor oder wird er während der Nutzung offenbar, hat der Mieter dies unverzüglich mitzuteilen und die Nutzung des Pedelecs/Fahrrades sofort zu unterlassen. Auch kleinere Mängel wie Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte müssen unverzüglich gemeldet werden.

4.Kleinreparaturen am Pedelec/Fahrrad bis zu einer Höhe von 10 EUR werden vom Vermieter übernommen. Größere Reparaturen ab 10 EUR hat der Mieter zu vertreten, sofern keine Material- oder Qualitätsdefekte hierfür ursächlich sind.

§ 4 Unerlaubte Nutzung der Pedelecs/Fahrräder und Mieterhaftung

1.Das Pedelec/Fahrrad darf zu keiner Zeit freihändig gefahren werden.

2.Pedelecs/Fahrräder dürfen nicht benutzt werden

a) für den Transport leicht entzündlicher, giftiger oder sonstiger gefährlicher Stoffe,

b) zur Teilnahme an Pedelec/Fahrrad-Testveranstaltungen oder Pedelec/Fahrrad-Rennen,

c) zur Weitervermietung,

d) für Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Belgien und Luxemburg, es sei denn, der Vermieter hat schriftlich die Zustimmung erteilt,

e) zur Beförderung von Beifahrern, insbesondere auch von Kleinkindern.

3.Dem Mieter ist untersagt, die Transportvorrichtungen des Pedelecs/Fahrrades unsachgemäß zu nutzen. Der Mieter hat sich zudem beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen.

4.Der Mieter ist verpflichtet, die Straßenverkehrsregeln zu beachten.

5.Dem Mieter ist es untersagt, Umbauten und sonstige Eingriffe am Pedelec/Fahrrad vorzunehmen.

6.Dem Mieter ist es untersagt, das Pedelec/Fahrrad unter Drogen- und Alkoholeinfluss zu benutzen.

7.Vermietete Mountainbikes sind nicht zum Gebrauch im öffentlichen Verkehr zugelassen. Ihre Nutzung ist ausdrücklich beschränkt auf Fahrten im Gelände, wobei auch hier der jeweilige Nutzer die Vorgaben aus dem Waldgesetz, insbesondere Fahren auf Feld- und Waldwegen, zu beachten hat.

§ 5 Unfälle

1.Bei Unfällen, an denen außer dem Nutzer auch fremde Sachen oder andere Personen beteiligt sind, ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch den Vermieter zu verständigen.

2.Widrigenfalls haftet der Mieter für den auf Seiten des Vermieters aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schaden.

§ 6 Parken und abstellen der Pedelecs/Fahrräder

1. Der Mieter hat bei jedem Abstellen und Parken darauf zu achten, dass durch das Pedelec/Fahrrad andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.

Insbesondere das Anlehnen an Fahrzeugen, Verkehrsschildern oder anderen Gegenständen ist aus Gründen der Verkehrssicherheit zu unterlassen.

Das Pedelec/Fahrrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden

a) an Bäumen,

b) an Verkehrsampeln,

c) an Parkuhren oder Parkscheinautomaten,

d) auf Gehwegen so, dass eine Durchgangsbreite von weniger als 1,50 Metern verbleibt,

e) vor, an und auf Feuerwehranfahrtzonen und sonstigen Rettungswegen.

2. Das Pedelec/Fahrrad muss immer, wenn der Mieter auch nur vorübergehend parkt oder es abstellt, abgeschlossen werden.

§ 7 Rückgabebedingungen

1. Die Rückgabe darf nur an die jeweilige Verleihstation erfolgen.

§ 8 Haftung des Vermieters, Mieterhaftung und Versicherung

1.Teilweise sind die Pedelecs/Fahrräder im Bereich der vorderen Kettenzahnräder am Tretlager nicht mit zusätzlichem Kettenschutz ausgestattet.

2.Eine Haftung des Vermieters entfällt v. a. im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Pedelecs/Fahrrades gem. §4. Bei unerlaubter Nutzung ist die Haftung des Vermieters für Schäden an den mit dem Pedelec/Fahrrad transportierten Gegenständen ebenfalls ausgeschlossen.

3.Der Mieter haftet für Schäden aus Diebstahl oder Beschädigung des Pedelecs/Fahrrades während der Mietzeit (Zeitraum zwischen Erhalt des Pedelecs/Fahrrades bis zur Rückgabe) bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 Euro. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Mieter die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.

4.Den Diebstahl eines Pedelecs/Fahrrades während der Mietdauer hat der Mieter unverzüglich an den Vermieter sowie eine zuständige Polizeidienststelle zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen an den Vermieter zu übermitteln.

Prüm , 07.09.2020